Das revidierte Erbrecht

 

Künftig können Erblasserinnen und Erblasser freier über einen grossen Teil ihres Vermögens bestimmen. Bisher stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu, künftig wird es noch die Hälfte sein. Das revidierte Erbrecht tritt ab Januar 2023 in Kraft.

In einem Testament können die Wünsche geregelt werden. Wer zum Beispiel seinen Lebenspartner stärker begünstigen möchte, kann dies nun dank tieferen Pflichtteilen tun. Dies widerspiegelt ein grosses Bedürfnis, denn die Formen des Zusammenlebens haben sich in vielen Fällen grundlegend geändert. Der Pflichtteil der Eltern gegenüber fällt ganz weg. Mit der steigenden Lebenserwartung schränkte der Pflichtteil zusätzlich ein. Was bestehen bleibt ist der Pflichtteil gegenüber des Ehepartners und des eingetragenen Partners.

Wie steht es um Ihr Testament? Stehen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung immer noch auf Ihrer Pendenzenliste?

..und übrigens, wir betreuen unsere Kunden auf Wunsch auch bereits vor dem Verkaufsentscheid. Kommen Sie auf uns zu, wir sprechen gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

Nebst dem Verkaufen von Immobilien sind wir auch in fachlichen / erbrechtlichen Fragen für Sie da. So individuell wie Sie ist auch Ihre Ausgangslage - und da benötigen Sie eine adressatengerechte, professionelle Beratung. Kommen Sie einfach auf uns zu. In einem ersten kostenlosen Gespräch finden wir den Start zu passenden Massnahmen. Und zu guter Letzt: Wir haben das Netzwerk für weiterführende Lösungen!

 

 

info@stacherimmo.ch

 

Mehr Informationen anfordern

Bitte rechnen Sie 7 plus 5.